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Mehrfamilienhaus verkaufen Kosten – jeder Posten in Euro für Renditeobjekte 2026
Welche Beträge beim MFH-Verkauf zwischen 800.000 und 3 Mio. Euro anfallen: Notariat, Provision, Wertgutachten, Bedarfsausweis und steuerliche Fallen – mit Rechenbeispielen.
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So funktioniert der Verkauf
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Objektdaten und Mietaufstellung übersenden
Senden Sie uns die Eckdaten Ihres Mehrfamilienhauses: Adresse, Wohnflächen je Einheit, aktuelle Jahresnettokaltmiete, Leerstandsquote sowie das Baujahr. Eine kompakte Mieterliste reicht für die Erstindikation – aufwändige Datenraum-Aufbereitung oder Vorab-Gutachten sind nicht erforderlich.
Kostenkalkulation und Faktor-Indikation
Innerhalb von 72 Stunden erhalten Sie eine schriftliche Aufstellung aller Verkaufsnebenkosten – Notar, Grundbuchlöschung, Bedarfsausweis, Vorfälligkeit – plus die Faktor-Range für Ihr Objekt. So sehen Sie sofort den Nettoerlös bei Maklerverkauf gegenüber dem Direktankauf.
Festpreis-Angebot ohne Maklerprovision
Nach kompakter Innenbesichtigung von Treppenhaus, Heizungsanlage und zwei Beispielwohnungen legen wir ein verbindliches Ankaufsangebot vor. Provision, Inserate, Home-Staging und Vermarktungsbudgets entfallen vollständig – der genannte Festpreis ist der spätere Auszahlungswert.
Notarielle Beurkundung und Kaufpreiszahlung
Sie wählen einen Notar Ihres Vertrauens; die GNotKG-Gebühren werden nach üblicher Verteilung getragen. Die Kaufpreiszahlung erfolgt nach Eintragung der Auflassungsvormerkung – bei Renditeobjekten typischerweise binnen vier bis sechs Wochen ohne Finanzierungsklausel.
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Kein Makler, kein Stress – Ihre Vorteile im Überblick
Notar und Grundbuch in absoluter Höhe
Auch beim MFH gilt das GNotKG: Notargebühren rund 1,5 Prozent, Grundbuch etwa 0,5 Prozent. Bei einem Verkaufspreis von 1,2 Mio. Euro summiert sich das auf circa 24.000 Euro – traditionell trägt der Käufer den Hauptanteil. Auf Ihrer Verkäuferseite verbleibt typischerweise die Löschung der Altgrundschulden mit etwa 0,2 Prozent vom Nennbetrag.
Maklerprovision: bei MFH oft fünfstellig
Das hälftige Teilungsgebot der §§ 656a–656d BGB greift nur bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Beim MFH ist die Provision frei verhandelbar – marktüblich sind 3,57 Prozent inkl. MwSt. zulasten des Verkäufers. Bei 1,5 Mio. Euro Kaufpreis sind das 53.550 Euro reine Vermittlungsgebühr ohne Vermarktungspauschalen.
Bedarfsausweis: Pflicht für die meisten MFH
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen ist seit der EnEV 2014 grundsätzlich der Bedarfsausweis vorgeschrieben – der einfache Verbrauchsausweis reicht nur in Ausnahmen. Die Erstellung kostet je nach Größe und Ausstattung 200 bis 800 Euro, bei vermessungstechnisch komplexen Bestandsobjekten auch bis 1.200 Euro. Verstoß gegen die Vorlagepflicht: Bußgeld bis 10.000 Euro.
Verkehrswertgutachten beim MFH
Bei Erbengemeinschaften, Scheidungen oder steuerlichen Sachverhalten wird häufig ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigt. Für Mehrfamilienhäuser bewegen sich die Honorare zwischen 1.500 Euro für Kurzgutachten und 5.000 Euro für umfassende Bewertungen nach Ertragswertverfahren – größere Bestände mit mehr als zwölf Einheiten überschreiten diese Spanne regelmäßig.
Drei-Objekt-Grenze und § 23 EStG
Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, gilt als gewerblicher Grundstückshändler – Gewerbesteuer plus voller Einkommensteuer auf den Gewinn. Ein Mehrfamilienhaus zählt dabei als ein Objekt. Innerhalb der Zehn-Jahres-Spekulationsfrist nach § 23 EStG werden Veräußerungsgewinne mit dem persönlichen Grenzsteuersatz belastet – bei 250.000 Euro Gewinn und 42 Prozent also 105.000 Euro.
Direktankauf: bei MFH besonders rentabel
Da die Provision beim MFH absolut hohe Werte erreicht, summiert sich die Ersparnis beim Direktankauf zu fünf- oder sechsstelligen Beträgen. Bei 1,8 Mio. Euro Kaufpreis sparen Sie allein 64.260 Euro Provisionsanteil plus Vermarktungskosten von 3.000 bis 8.000 Euro plus regelmäßig den separaten Bedarfsausweis – netto häufig über 75.000 Euro Mehrerlös.
Warum nicht über einen Makler verkaufen?
Der direkte Weg ist oft der bessere
Makler vs. Direktankauf
- Null Provision, kein Tippgeber-Honorar – der Festpreis fließt ungekürzt auf Ihr Konto (statt: 3,57 Prozent Verkäuferprovision auf Renditeobjekte: bei 1,5 Mio. Euro entspricht das 53.550 Euro reduziertem Auszahlungsbetrag)
- Sämtliche Prüf- und Bewertungskosten gehen zu unseren Lasten – keine Vorlauf-Investition (statt: Vermarktungspauschalen für Investoren-Exposé, Mietaufstellung und Drohnenfotografie zwischen 3.000 und 8.000 Euro)
- Wir akzeptieren Bestandsdokumente und beauftragen fehlende Unterlagen auf eigene Rechnung (statt: Bedarfsausweis MFH 200 bis 800 Euro, dazu Mietspiegel-Zertifikate und Wohnflächenberechnungen)
- Notartermin in vier bis sechs Wochen – Restdarlehen und Hausgeld minimieren sich (statt: Vermarktungsdauer sechs bis zwölf Monate – Vorfälligkeit und laufende Bewirtschaftung belasten den Nettoerlös zusätzlich)
- Eigenes Inhouse-Bewertungsteam – ohne Honoraraufwand für den Verkäufer (statt: Verkehrswertgutachten 1.500 bis 5.000 Euro plus Substanzgutachten bei größeren Beständen)
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Alle Kostenpositionen beim MFH-Verkauf transparent erklärt – mit Eurobeträgen für Renditeobjekte
Wer ein Mehrfamilienhaus verkauft, sollte die Nebenkosten genau kennen: Beim Maklerweg summieren sie sich auf 4 bis 7 Prozent des Kaufpreises – bei MFH-Preisen zwischen 800.000 und 3 Mio. Euro also auf 35.000 bis 200.000 Euro absolut. Notargebühren nach GNotKG, Grundbucheintragung, Maklerprovision (das hälftige Teilungsgebot der BGB-Reform 2020 gilt beim MFH ausdrücklich nicht), Bedarfsausweis, Verkehrswertgutachten, § 23 EStG, Vorfälligkeit und die Drei-Objekt-Grenze sind die maßgeblichen Posten. Hier finden Sie jede Position mit gesetzlicher Grundlage und konkretem Eurobetrag.
Übersicht aller MFH-Verkaufskosten mit Rechenbeispielen 800k bis 3 Mio. Euro
Beim Mehrfamilienhaus fallen die gleichen Kostenarten an wie beim Einfamilienhaus – nur in deutlich höheren absoluten Beträgen, weil die Verkaufspreise typischerweise zwischen 800.000 Euro für ein Vier-Familien-Haus im Ruhrgebiet und 3 Mio. Euro für ein zehnparteiiges Zinshaus in einer B-Stadt liegen. Erstes Rechenbeispiel: 800.000 Euro Verkaufspreis – Notar und Grundbuch 16.000 Euro (anteilig Käufer), Verkäuferanteil Grundschuldlöschung 1.600 Euro, Bedarfsausweis 500 Euro, Verkehrswertgutachten 3.500 Euro, Maklerprovision 3,57 Prozent = 28.560 Euro, Vermarktung 3.500 Euro. Zweites Rechenbeispiel: 1,5 Mio. Euro – Notarpaket 30.000 Euro, Grundschuldlöschung 3.000 Euro, Bedarfsausweis 600 Euro, Gutachten 4.500 Euro, Provision 53.550 Euro, Vermarktung 5.500 Euro. Drittes Rechenbeispiel: 3,0 Mio. Euro – Notarpaket 60.000 Euro, Grundschuldlöschung 6.000 Euro, Bedarfsausweis 800 Euro, Verkehrswertgutachten 5.000 Euro, Provision 107.100 Euro, Vermarktung 8.000 Euro. Hinzu kommen jeweils Spekulationssteuer und Vorfälligkeitsentschädigung individuell.
Notar und Grundbuch beim MFH – höhere Beträge bei identischer Mechanik
Die Berechnungslogik der Notar- und Grundbuchkosten ist beim Mehrfamilienhaus identisch mit dem Einfamilienhaus – das GNotKG kennt keine Objektart-Unterscheidung. Was sich unterscheidet, sind die absoluten Beträge: Während ein 400.000-Euro-Einfamilienhaus rund 8.000 Euro Notar- und Grundbuchkosten auslöst, sind es bei einem 1,8-Mio.-MFH bereits etwa 36.000 Euro. Die Gebührenstaffelung des GNotKG ist degressiv – ab Geschäftswerten über 5 Mio. Euro flacht der Anstieg ab, sodass ein 3-Mio.-MFH nicht das Doppelte eines 1,5-Mio.-Objekts auslöst. Konkret zahlt der Notar typischerweise eine 2,0-Gebühr für die Beurkundung, eine 0,5-Gebühr für die Auflassungsvormerkung und eine 1,0-Gebühr für die Eigentumsumschreibung; das Grundbuchamt erhebt zusätzlich Eintragungsgebühren. Auf Verkäuferseite verbleiben in der Regel nur die Löschung der Altgrundschulden – bei einer 1,5-Mio.-Grundschuld etwa 3.000 Euro – sowie eventuelle Genehmigungen bei Erbengemeinschaften oder gerichtliche Zustimmungen aus Insolvenz- oder Vormundschaftsverfahren. Plant man hier einen Puffer von 500 bis 1.500 Euro ein, ist man kostenseitig auf der sicheren Seite.
Maklerprovision MFH – warum der Direktankauf bei Renditeobjekten besonders sparsam wirkt
Die §§ 656a bis 656d BGB regeln seit dem 23. Dezember 2020 das hälftige Teilungsgebot der Maklerprovision – allerdings nur beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Mehrfamilienhäuser sind ausdrücklich nicht erfasst, ebenso wenig der Verkauf an gewerbliche Käufer. In der Praxis bedeutet das: Die Verkäuferprovision ist frei verhandelbar – marktüblich verbleibt jedoch ein Verkäuferanteil von 3,57 Prozent inkl. MwSt., bei größeren Investmentdeals häufig auch die volle Innenprovision von 5,95 oder 7,14 Prozent. Wegen der hohen MFH-Verkaufspreise erreichen die absoluten Provisionsbeträge schnell fünfstellige bis sechsstellige Größenordnungen: 800.000 Euro Kaufpreis = 28.560 Euro Provision, 1,5 Mio. = 53.550 Euro, 2,5 Mio. = 89.250 Euro, 3,5 Mio. = 124.950 Euro. Beim Direktankauf entfällt dieser Posten vollständig, da P1 Immo selbst als Käufer auftritt und keine Vermittlungsgebühr in Rechnung stellt. Hinzu kommt: Die Provision wird erst bei Beurkundung fällig, doch Vorlaufkosten für Exposé, Mietaufstellungs-Aufbereitung, Drohnenfotos und Datenraum-Bereitstellung trägt der Verkäufer in der Regel selbst – und das auch dann, wenn der Verkauf scheitert.
Spekulationssteuer und Drei-Objekt-Grenze – die steuerliche Falle für MFH-Eigentümer
Bei Mehrfamilienhäusern verschärft sich das steuerliche Risiko gegenüber Einfamilienhäusern erheblich, weil die Eigennutzung-Ausnahme der Spekulationsfrist nach § 23 EStG kaum greift – ein vermietetes MFH kann der Eigentümer praktisch nie selbst bewohnen. Damit gilt: Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre, wird der Veräußerungsgewinn voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet. Bei 250.000 Euro Veräußerungsgewinn und 42 Prozent Grenzsteuersatz fallen 105.000 Euro Steuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Zweite, oft übersehene Falle: die Drei-Objekt-Grenze nach BFH-Rechtsprechung. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte mit Veräußerungsabsicht verkauft, gilt als gewerblicher Grundstückshändler – Folge: Gewerbesteuerpflicht der Veräußerungsgewinne, IHK-Pflichtmitgliedschaft und Verlust der Spekulationsfrist-Ausnahme nach zehn Jahren. Ein Mehrfamilienhaus zählt dabei als ein Objekt, unabhängig von der Anzahl der Wohnungen. Wer also drei MFH plus eine geerbte ETW innerhalb von fünf Jahren verkauft, hat bereits den Tatbestand erfüllt. Auch ein Asset-Deal-Verkauf eines Bestandsobjekts wenige Wochen nach Kauf eines weiteren MFH kann die Grenze indirekt aktivieren. Wir empfehlen vor jedem MFH-Verkauf eine kurze Strukturprüfung mit Ihrem Steuerberater – wir liefern die transaktionsspezifischen Daten zu, koordinieren mit unserem Transaktionsanwalt und vermeiden gemeinsam eine Klassifizierung als gewerblicher Händler.
Bedarfsausweis und Verkehrswertgutachten – MFH-spezifische Pflichtkosten
Beim Mehrfamilienhaus sind zwei Dokumentenkosten besonders zu beachten. Erstens der Bedarfsausweis: Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen ist der einfache Verbrauchsausweis seit der EnEV-Novelle 2014 nur noch in Ausnahmefällen zulässig – Pflicht ist regelmäßig der detaillierte Bedarfsausweis, der die energetische Substanz vollständig erfasst. Dessen Erstellung kostet je nach Größe und Bestandsdokumentation 200 Euro bei kleinen Vier-Parteien-Häusern, 500 bis 800 Euro bei mittleren MFH und bis zu 1.200 Euro bei großen Beständen mit Mischausstattung oder unklarer Heizungslage. Vorlagepflicht besteht beim ersten Inserat – Verstöße werden mit Bußgeldern bis 10.000 Euro geahndet. Zweitens das Verkehrswertgutachten: Während es beim Einfamilienhaus optional bleibt, ist es beim MFH häufig zwingend – etwa bei Erbengemeinschaften zur fairen Auseinandersetzung, bei Scheidungen für die Zugewinnausgleichsberechnung, bei steuerlichen Sachverhalten (Schenkung, Erbschaft) oder zur Vorlage bei Banken im Rahmen der Verkäuferfinanzierung. Die Honorare bewegen sich für Mehrfamilienhäuser zwischen 1.500 Euro für Kurzgutachten nach Ertragswertverfahren und 5.000 Euro für umfassende Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB inklusive Vor-Ort-Aufnahme aller Wohnungen. Größere Bestände mit mehr als zwölf Einheiten oder Mischnutzung Gewerbe und Wohnen können 7.000 Euro überschreiten. Hinzu kommen je nach Bedarf Wohnflächenberechnungen nach WoFlV (300 bis 1.500 Euro) und aktualisierte Mietspiegel-Zuordnungen (200 bis 600 Euro).
Direktankauf MFH – welche Kostenpositionen vollständig entfallen
Beim Direktankauf agiert P1 Immo als Käufer der Immobilie – nicht als Vermittler. Daraus ergibt sich eine sehr klare Reduktion der Verkaufsnebenkosten, die gerade beim MFH wegen der höheren Absolutbeträge stark ins Gewicht fällt. Vollständig entfallen: Maklerprovision (bei 1,8 Mio. Euro = 64.260 Euro Verkäuferanteil), Vermarktungspauschalen für Investoren-Exposé, Drohnenfotografie, virtuelle 360-Grad-Touren und Datenraum-Aufbereitung (3.000 bis 8.000 Euro), Inseratsgebühren auf Investmentportalen wie Thomas Daily oder Real Capital Analytics (1.200 bis 3.000 Euro pro Quartal), häufig auch der separate Bedarfsausweis und gegebenenfalls das Verkehrswertgutachten – sofern unsere Inhouse-Bewertung als Grundlage akzeptiert wird. Reduziert werden zusätzlich: Vorfälligkeitsentschädigung durch kurze Abwicklungsdauer (vier bis sechs Wochen statt sechs bis zwölf Monaten Vermarktung), laufende Bewirtschaftungskosten bis zur Schlüsselübergabe (Hausgeld, Grundsteuer, Versicherung), Risiko gescheiterter Käuferfinanzierungen sowie Mietausfall-Risiko durch verunsicherte Mieter während langer Vermarktungsphasen. Bestehen bleiben: anteilige Notarkosten von typisch unter 0,3 Prozent für den Verkäufer, Löschung eigener Grundschulden mit etwa 0,2 Prozent vom Nennbetrag und gegebenenfalls Spekulationssteuer, falls die Zehn-Jahres-Frist nicht eingehalten wurde. Strukturhinweis: Bei Einzelobjekten unter rund 15 Mio. Euro Volumen ist der Asset-Deal regelmäßig die effizientere Variante (Grunderwerbsteuer trägt der Käufer); erst bei Portfolios oder GmbH-gehaltenen Objekten kann der Share-Deal wirtschaftlicher sein – wir prüfen die optimale Struktur individuell. In Summe sparen MFH-Verkäufer beim Direktankauf gegenüber dem Maklerweg typischerweise 4 bis 6 Prozent des Kaufpreises an direkten Verkaufsnebenkosten – bei einem 1,5-Mio.-MFH also 60.000 bis 90.000 Euro. Ihr Ansprechpartner: Hendrik Poddig, [email protected].
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